Das Gebäudemodernisierungsgesetz 

Ihr Fahrplan für die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Mit dem Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Heizungen, Gebäude und die Energieversorgung angepasst.

Die gute Nachricht zuerst: Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität bei der Wahl Ihrer Heizungsanlage. Ein Verbot für den Einbau von Gas- oder Ölheizungen gibt es nicht.

Künftig haben Eigentümerinnen und Eigentümer wieder mehr Spielraum bei der Entscheidung für eine neue Heizung. Die bisherige Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Auch der Austausch bestehender Gas- oder Ölheizungen ist nicht vorgeschrieben. Darüber hinaus entfällt die bisherige Beratungspflicht beim Heizungstausch. 

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Grafik für den verpflichtenden Anteil an Biogas mit dem neuen Heizgesetz.

Das GModG und seine Ziele

Das GModG verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien und zukunftsfähiger Technologien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen. Dazu zählen beispielsweise Biogas und Wasserstoff, die künftig eine immer wichtigere Rolle beim Heizen spielen werden.

Konkret bedeutet das: Ab 2029 muss Ihr Gastarif nach und nach einen steigenden Anteil erneuerbarer Gase enthalten. Dies gilt für alle fossilen Heizungsanlagen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden. Ab 2045 werden Gebäude dann vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt. 

Mit AIB-Gas bio sind Sie bestens für die Anforderungen des GModG gerüstet. Unsere Tarife erfüllen bereits heute die gesetzlichen Vorgaben für das Heizen mit Gas. Perspektivisch bieten wir Ihnen Tarife mit 100% erneuerbaren Gasen an. So bleiben Sie auch künftig gesetzeskonform und heizen komfortabel, zuverlässig und zukunftssicher. Den Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erhalten Sie ganz unkompliziert mit Ihrer Abrechnung.

Das bedeutet das neue Heizgesetz für Sie:

 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

  • Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl
  • Keine Pflicht für 65% erneuerbare Energien für Neubauten
  • Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden
  • Für fossile Heizungen die seit dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, gilt ab 2029 die Biotreppe

Biotreppe

Sie dürfen eine neue Gasheizung einbauen und weiter mit Gas heizen. Für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, ist ein steigender Anteil erneuerbarer Gase vorgeschrieben:

  • ab 01.01.2029: 10%
  • ab 01.01.2030: 15%
  • ab 01.01.2035: 30%
  • ab 01.01.2040: 60%

Mit unseren BIO Erdgas-Tarifen erfüllen Sie jederzeit die gesetzlichen Anforderungen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum GModG